Wissenswertes
/ Selbstverständliches /
Platzordnung
Liebe
Clubmitglieder,
nachfolgend haben wir – die
Vorstandschaft – einige
Punkte für Sie zusammengestellt, die Sie bitte
während Ihres Aufenthaltes im SCP beachten wollen.
- Anhänger
sind grundsätzlich aus dem
Gelände zu entfernen und können im Bootskeller
gelagert werden.. Ausgenommen sind diejenigen, die für die
Landliegeplätze notwendig sind. Anhänger, die im
Keller keinen Platz finden, oder für Regatten
benötigt werden, dürfen in Absprache mit dem
Hafenmeister auf dem Gelände verbleiben. Diese müssen
deutlich gekennzeichnet sein (Vorgang: siehe separater Aushang).
Für Anhänger, die unbefugt im Gelände
abgestellt wurden, behält sich die Vorstandschaft vor,
entsprechende Gebühren zu erheben.
- Bitte achten Sie auf
angemessene Badebekleidung.
- Clubschiffe
und Motoren
Die Benutzung von vereinseigenen Booten ist nur Mitgliedern mit
entsprechender Lizenz gestattet. Die Benutzer haben für
Instand- und Sauberhaltung der Schiffe/Motoren zu sorgen. Es wird als
selbstverständlich betrachtet, daß das benutzte
Clubschiff anschließend wieder aufgeräumt wird. Die
Motorboote können außerhalb von genehmigten Regatten
nur in Absprache mit der Vorstandschaft benutzt werden (z.B.
Arbeitsdienst, Trainings). Besorgungs- oder Ausflugsfahrten mit den
Motorbooten sind grundsätzlich nicht gestattet.
- Duschen
sind nur für Mitglieder. Kaltduschen
ist jederzeit
möglich. Die Heizanlage zum Warmduschen wird bei
größeren Veranstaltungen (Sommerfest, Regatten etc.
) oder auf Absprache eingeschaltet.
- Einkäufe,
egal wie
gering die Summe sein mag, sind grundsätzlich nur in Absprache
mit dem Schatzmeister zu tätigen.
- Gäste
dürfen sich nur in Begleitung
eines
Clubmitgliedes auf dem Clubgelände aufhalten. Die Weitergabe
des Clubschlüssels an Nicht-Mitglieder ist nicht gestattet.
- Haftung
Der Segelclub übernimmt keine Haftung für die von
Mitgliedern oder Gästen eingebrachten Schiffe oder
Gegenstände.
- Hunde
sind
an der Leine zu führen.
- Kinder,
die aufgrund ihres Alters noch nicht
persönlich
haften müssen von einem Elternteil oder einer von den Eltern
beauftragten Person begleitet werden. Die Eltern werden hiermit auf
ihre Aufsichts- und Haftungspflicht (auch gegenüber dem
Verein) hingewiesen.
- Kraftfahrzeuge
Das Befahren des Clubgeländes mit PKW ist nicht gestattet.
Ausnahmen bilden: Ein- und Auslagern, Rangieren von
größeren Booten, Küchendienst, Lieferungen,
Be- und Entladen von schwerem Gepäck. Ansonsten gelten die
Parkvorschriften des Campingplatzes.
- Kranbenutzung
Die Bedienung des Kranes ist nur Clubmitgliedern gestattet. Die
Benutzer haben die Sicherheitsvorschriften zu beachten (Gewicht,
Absperrung, Sicherung etc. ). Die Benutzung des Kranes ist nur
für SCP-Mitglieder und Wettfahrtteilnehmer kostenlos.
- Küche/Clubhaus
Jedes Vollmitglied ist gehalten, einmal jährlich einen
Hüttendienst zu leisten. Die Clubhütte ist allen
Mitgliedern zugänglich. Die Clubhütte kann
– in Absprache mit der Vorstandschaft –
für private Feiern genutzt werden. Für private
Veranstaltungen wird eine Nutzungsgebühr erhoben.
Diese geschlossenen Veranstaltungen dürfen das Clubleben nicht
beeinträchtigen. Das Mitglied, das die Hütte
für eine private Feier nutzt, hat dafür Sorge zu
tragen, daß die Hütte (vor allem die Küche)
in sauberem Zustand hinterlassen wird.
- Wer als letzter
das
Clubgelände verläßt, ist verpflichtet, alle
Lichter zu löschen und Fenster und Türen zu
versperren.
- Liegeplätze
Jedem Bootseigner wird vom Hafenmeister ein
Land- bzw. Wasserliegeplatz
zugeteilt. Die Liegeplätze sind einzuhalten und
dürfen ohne Absprache mit dem Hafenmeister nicht
verändert werden. Die Vorstandschaft behält sich
Änderungen in der Platzeinteilung vor. Nicht identifizierbare
Boote werden aus dem Gelände entfernt (Kennzeichnung der
Boote: siehe separater Aushang). Für die ordentliche
Befestigung an Land bzw. Steg ist jeder Eigner selbst verantwortlich.
Darüber hinaus hat er für die Sauberhaltung seines
Liegeplatzes zu sorgen. Bei Sturm oder Hochwasser ist jeder Eigner
verpflichtet die Befestigungen zu kontrollieren bzw. dafür zu
sorgen, daß das Boot sicher vertäut bleibt.
- Die Masthütte
darf grundsätzlich nur von Mitgliedern
benutzt werden. Sie ist jedoch keine Lagerhalle in der nach Belieben
Gegenstände gelagert werden dürfen. Es
dürfen nur Dinge zum Zweck des Segelsportes bzw.
E-Bootgebrauches in die Masthütte gebracht werden.
Jedes Mitglied hat die Möglichkeit für seine
persönlichen Sachen einen Schrank zu erwerben. Sonstige
Privatgegenstände (z.B. Liegen, Stühle)
dürfen grundsätzlich nicht in der Hütte
gelagert werden.
Sportgeräte (z.B. Masten, Riggs) dürfen nur in
Absprache mit der Vorstandschaft in der Masthütte gelagert
werden. „Verbesserungen“ der Innenausstattung wie
das Anbohren/-nageln von Leisten etc. sind grundsätzlich nicht
erlaubt. Die Vorstandschaft nimmt gerne die
Verbesserungsvorschläge von Mitgliedern entgegen und wird sich
ggf. um die Umsetzung kümmern.
- Es ist die Pflicht jeden Mitgliedes, für Ordnung und
Sauberkeit im Gelände, den Hütten und
Toiletten zu
sorgen.
- Es sind die Ruhezeiten
des Campingplatzes einzuhalten
- bitte achten
Sie auf die Öffnungszeiten der Schranke.
- Stegbenutzung
Auf den Stegen darf nur gegangen und nicht schnell gelaufen werden
(Verletzungsgefahr, Stegbeschädigung möglich).
- Die Surfbretter
dürfen nur in den
dafür
vorgesehenen Ständern aufbewahrt werden.
(Stand 5/09)